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Das IZBK-Hygieneschutzkonzept wird ab 04.04.2022 für alle Schulstandorte in Thüringen einheitlich wie folgt geregelt:

 

  1. Personen, die Erkältungssymptome (z.B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber) aufweisen, haben sich verpflichtend bevor sie die Räumlichkeiten des IZBK betreten, zur Abklärung einer Corona-Infektion zum Arzt zu begeben.

 

  1. Die 3G-Regelung als Zugangsbeschränkung wird aufgehoben. Für das Betreten der Schulstandorte der IZBK gGmbH ist ab 04.04.2022 kein Genesenen-, kein Impf- oder Testnachweis mehr erforderlich. Damit entfällt auch die bisherige Testung und die Nachweispflicht nicht geimpfter oder genesener Kursteilnehmer, Dozenten und des Verwaltungspersonals. Es wird empfohlen, dass sich alle Teilnehmer und Dozenten sowie das Verwaltungspersonal sich mindestens einmal pro Woche selbst testet oder in einem der bestehenden Testzentren am Heimatort kostenlos testen lässt.

 

  1. Die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP-2) wird nur in den Unterrichtsräumen aufgehoben. Es wird allen Personen, die an Schulungen in einem Schulstandort der IZBK gGmbH teilnehmen, empfohlen, auch weiterhin eine einfache medizinische Maske oder FFP-2-Maske zum eigenen Schutz und zum Fremdschutz auch in den Unterrichtsräumen währen des Unterrichts zu tragen. Medizinische Masken können von den Teilnehmern und Dozenten bis auf Weiteres auch weiterhin täglich kostenlos im Büro der IZBK gGmbH zur Verteilung gemäß zu unterschriebener Ausgabeliste erhalten werden. Außerhalb der Schulungsräume (Flure, Verwaltungsräume, Büros und Toiletten) bleibt die Maskenpflicht bis auf Weiteres verpflichtend bestehen.

 

  1. Die Unterrichtsräume sind auch weiterhin gemäß dem aufgestellten Lüftungskonzept regelmäßig alle 20 Minuten zu belüften und die angeschafften elektrischen Hepa-Filter-Systeme sind zu benutzen.

 

  1. Das eingeführte Pausenkonzept mit den versetzten Pausenzeiten der Sprachgruppen an den Schulstandorten in Erfurt bleibt bestehen.

 

  1. Auf das Händeschütteln ist weiterhin zu verzichten. Die Hände sind bei Betreten des Unterrichtsraumes zu desinfizieren.

 

  1. Für neubeginnende Kurse besteht zwischen den Teilnehmern untereinander und/oder den Dozenten kein Mindestabstand von 1,5m mehr. In bereits laufenden Kursen ist weiterhin auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m zu achten.

 

Auf die Einhaltung der neuen ab 04.04.2022 als arbeitsrechtliche Weisung verbindlich geltenden Regeln ist von allen Angestellten der IZBK gGmbH zu achten. Die Teilnehmer sind freundlich aber auch nachdrücklich auf die Einhaltung der neuen Regeln am 04.04.2022 hinzuweisen.